Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtend (gem. §12 ArbSchG, §12 BetrSichV und §4...
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Nach erfolgreich abgeschlossener UVV-Prüfung erhalten die Fahrer eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Das Ergebnis wird zusätzlich im Verwaltungssystem gespeichert.
Die Unterweisung kann jederzeit unterbrochen werden und zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt werden. Ingesamt ist der personalisierte Link zur UVV...
Bei Nichtbestehen der UVV-Prüfung kann die Prüfung wiederholt werden. Ihr Ansprechpartner im Unternehmen für das Fuhrparkmanagement wird in diesem Fall nicht...