Wie funktionert der UVV-Prozess?

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtend (gem. §12 ArbSchG, §12 BetrSichV und §4 DGUV Vorschrift 1, §35 DGUV Vorschrift 70). Einmal im Jahr muss eine UVV Unterweisung mit abschließender Prüfung vom Fahrer durchgeführt worden sein.
Es gibt zwei Möglichkeiten Ihre Fahrer zur UVV aufzufordern.

1. Über die Rubrik "Fahrerübersicht" können Sie alle Fahrer ganzheitlich, oder einzelne markieren und dann die mit dem Button "UVV anfordern" auffordern.

2. Sie können in eine spezifische Fahrerakte gehen und darüber die UVV anfordern.

Der Zugang zu den Online-Unterweisungen erfolgt in beiden Fällen über eine automatisierte E-Mail mit personalisiertem Link aus dem Management-Cockpit. Mit unserem optionalen UVV-Tool können Ihre Fahrer die Unterweisung bequem und flexibel via E-Learning-Schulung absolvieren. Unsere Online-Unterweisungen können auf allen Endgeräten zu jeder Zeit und an jedem Ort durchgeführt werden. Der personalisierte Link zur UVV ist 28 Tage lang gültig. Nach erfolgreich abgeschlossener UVV-Prüfung erhalten die Fahrer eine Teilnahmebestätigung per E-Mail. Das Ergebnis wird zusätzlich im Verwaltungssystem gespeichert.

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